Voraussetzungen zur Praxisprüfung Segelyacht BFA Fahrtenbereich 1
Watt- oder Tagesfahrt, 3 Seemeilen von der Küste entfernt

Positiv abgelegte THEORIE-PRÜFUNG (gleicher oder höherer Fahrtenbereich)
- vollendetes 16. Lebensjahr
- 50 Seemeilen in verantwortungsvoller Position*
- 1 Nachtfahrt* mit 1 Nachtansteuerung

Der Praxis- und Erfahrungsnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr,
die Segelyacht muss eine Mindestlänge von 5m haben.

* als Rudergänger/in, Wachführer/in oder Navigator/in

Der Nachweis der Voraussetzungen muß zum Zeitpunkt des PRÜFUNGSBEGINNS vorliegen.

Prüfungskosten:
- Prüfungsbeitrag an den MSVÖ pro Person: EUR 60,- (oder Prüfungsbeitrag an den ÖSV pro Person: EUR 70,-)
- Prüferbeitrag werden anteilig auf die Kandidaten aufgeteilt: EUR 60,- pro Prüfer pro Tag zuzügl. Reisespesen / geregelt durch das Kostenbeitragsblatt 2010 (bzw. überarbeitete Versionen)

 

Weitere Voraussetzungen für die AUSSTELLUNG der MSVÖ-Lizenz und ICs:
- Arztbestätigung für Farbunterscheidungsvermögen: Farbtest.pdf
und
- ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (wobei beim MSVÖ alternativ auch ein Führerschein als Ersatz gilt, wenn dieser ab dem 01.01.1973 ausgestellt wurde).

 

DEFINITIONEN:
1.) ÜBERFAHRT: eine Fahrt in annähernd gerader Linie zwischen zwei Häfen, bei denen die gerade Verbindung eine Strecke von mindestens 20 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereichs 2 beinhaltet;
2.) NACHTANSTEUERUNG: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;
3.) NACHTFAHRT: Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden;
4.) GEZEITENREVIER: ein Küstengebiet, in dem der Tidenhub bei Nippzeit mindestens zwei Meter beträgt.

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